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Zurück in die Zukunft? Von Männerrechten und rechten Männern in der Erinnerungskultur

Ein Gastbeitrag von Angelika Gwóźdź

Auf Social Media predigen selbsternannte Männerrechtler eine „Rückkehr“ zu konservativen Rollenbildern. Dabei ergeben sich Parallelen zu einer ähnlichen Bewegung vor rund hundert Jahren. In ihrem Gastbeitrag beleuchtet Angelika Gwóźdź, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, welche Agenda „Männerrechtler“ in den 1920ern verfolgten und was das mit dem aktuellen Rechtsruck zu tun hat.

Einleitung

Antifeminismus zeigt sich nicht nur in Social-Media-Persona wie Tradwives oder Männlichkeitscoaches, sondern dringt in aktuelle Erinnerungsdiskurse ein. Die Forderungen der Männerrechtler*innen besinnen sich dabei auf historische Vorbilder wie den Internationalen Männerkongress von 1929 in Wien, zu dem Charlie Chaplin medienwirksam eingeladen wurde. Dieser Artikel rekonstruiert das Ereignis anhand von zeitgenössischen Zeitungsberichten.

In der jüngsten Vergangenheit haben Maskulinist*innen und Väterrechtler*innen Erinnerungsdiskurse besetzt. Nachdem der KI-generierte Entwurf einer Statue zum Gedenken an den Rechtsextremisten und Antifeministen Charlie Kirk vom New College Florida nicht ausgeführt wurde, beauftragte die Ave Maria University (Florida) den kanadischen Bildhauers Timothy Schmalz. Schmalz erreichte einen internationalen Bekanntheitsgrad mit seinen „Homeless Jesus“-Skulpturen, von denen eine Ausführung in der Abtei Sankt Bonifaz in München aufgestellt wurde. Er gestaltete eine Büste von Kirk, die von Jesus umarmt wird.

Auch in Deutschland befinden sich Abbilder von historischen Figuren, die sich bei genauerem Hinsehen als Antifeministen herausstellen, wie zum Beispiel Friedrich Ludwig Jahn. Darauf macht u.a. die Aktion „Jahn muss weg!“ seit 2023 in Berlin-Neukölln aufmerksam. Im Juni 2025 führte die Popularisierung des Antifeminismus und der damit einhergehenden Queerfeindlichkeit zum Angriff auf die Erinnerungsarbeit der queerfeministischen Bibliothek und des Archivs Lieselle an der Ruhr-Universität Bochum, bei dem Archivmaterialien zerstört wurden. (1) Die Einflussnahme der Antifeminist*innen auf historische Debatten macht sich auch bei der Recherche zum Internationalen Kongress für Männerrechte bemerkbar, wenn das Thema vor allem von maskulinistischen Blogs aufgegriffen wird.

Jahndenkmal in der Hasenheide, Berlin, zum Zeitpunkt des Frauenkampftages 2021. Credit: C.Suthorn, cc-by-sa-4.0, commons.wikimedia.org

Historische Einordnung: österreichische Frauen im Jahr 1929

Doch was veranlasste Männer im September 1929 dazu, sich zu einem Kongress zusammenzuschließen? Was hat sich bis dato für die Frauenbewegung getan, „daß [sie] mit ihren übertriebenen Forderungen eine Gefahr nicht nur für die Männer, sondern für die Menschheit überhaupt, für die Grundpfeiler menschlichen Lebens und staatlicher Gemeinschaft und für Ehe und Familie sei und immer mehr werde“? (2)

Die österreichische Frauenbewegung konzentrierte sich darauf, Mädchen und Frauen Zugang zu Bildung, Lohnarbeit und finanzielle Unabhängigkeit zu ermöglichen. (3) 1918 durften Frauen in Deutschland und in Österreich endlich wählen und gewählt werden. Damit konnten weitere arbeitsschutzrechtliche Regelungen, vor allem für schwangere Frauen, durchgesetzt werden. 1920 wurde ein Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Arbeitsleben (Gleichheitsgrundsatz) erreicht. Doch in der Praxis war die Ehefrau familienrechtlich weiterhin ihrem Gatten unterstellt.

Wiener Männerrechtler in der Zwischenkriegszeit

Während in Deutschland die antifeministische Polemik ab ca. 1890 brodelte und 1912 zur Gründung des „Deutschen Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation“ führte, keimten die Bewegungen in Österreich erst in den 1920er Jahren nach Einführung des Gleichheitsgrundsatzes auf. (4) Der nationalsozialistische Propagandaapparat befeuerte auch in Österreich die politische Radikalisierung. Dass damit parallel der Maskulinismus gestärkt wurde, gehört zu den selten klar benannten Aspekten. Die Erwerbstätigkeit der Frauen und ihr daraus entwickeltes Selbstbewusstsein stieß auf Ablehnung.

So kam es, dass der selbsternannte Justizforscher Sigurd Höberth und der Kaufmann Leopold Kornblüh sich zum Protest gegen die Frauenemanzipation organisierten und den „Bund für Männerrechte“ (1925) gründeten. Als Höberth den „Themisverband“ (1926) gründete und auch männersolidarischen Frauen die Teilnahme erlaubte, kam es zum Bruch. Leopold Kornblüh, der keine Frauen in Männerangelegenheiten duldete, gründete als Reaktion den frauenfreien „Justitia. Bund für Familienrechtsreform“ (1927). Höberth wiederum initiierte den „Aequitas. Weltbund für Männerrechte“, der von einem Frauenkommitee unterstützt wurde. Darin versammelten sich nationalkonservative Frauen, vergleichbar den heutigen Tradwives, die die Stabilisierung von konservativen Geschlechterbildern vertraten. Trotz der divergierenden Meinungen schlossen sich die Initiatoren der Männerbünde 1929 zum Internationalen Männerkongress zusammen.

Auszug aus „Ein Bund für Männerrechte“ Westfälische Neueste Nachrichten, 9.4.1926, S. 11. Abb. via www.zeitpunkt.nrw

Damals wie heute haben maskulinistische Männerrechtler die gleiche Angst: den Verlust ihrer Macht und damit ihrer Privilegien in einer patriarchalen Gesellschaft. Sie befürchten ein Ungleichgewicht im Erstarken der Frauenrechte. 1929 sahen die Männerbündler besonders in der Ehe eine Versklavung des Mannes, der von der Frau ausgebeutet und betrogen zu werden drohte. (5) Also entwickelten sie 10 Forderungen, die sie wie Luthers Thesen nicht an eine Kirchentür, sondern an Friseurläden schlugen:

  1. „Geschiedene Frauen, die erwerbsfähig sind und aus Erwerb oder sonst wie ein Einkommen besitzen, das zumindest das Existenzminimum erreicht, haben keinen Anspruch auf Alimente.
  2. Ein Anrecht auf Alimentierung nach der Scheidung besteht erst nach dreijähriger Ehe. Bei der Bemessung der Alimentation ist auf die Dauer der Ehe Rücksicht zu nehmen.
  3. Nach vollzogener Scheidung verliert die Frau das Recht auf den Namen des geschiedenen Gatten und hat den Namen wieder anzunehmen, den sie vor der Ehe trug und ebenso ihre frühere Zuständigkeit.
  4. Die gesetzliche Frist von drei Monaten zur Bestreitung der ehelichen Geburt ist aufzuheben. Das Bestreitungsverfahren ist analog den Vorschriften des Vaterschaftsprozesses zu führen.
  5. Vorschrift der Blutprobe und anthropologischen Untersuchung als gerichtlich gültiger Beweis zur Feststellung der Vaterschaft. (6)
  6. Erwerbsfähige Mütter unehelicher Kinder sind verpflichtet, ihrem Einkommen gemäß zum Unterhalte des Kindes beizutragen.
  7. Der Vater eines unehelichen Kindes darf nicht nur Pflichten, sondern muß auch Rechte auf das Kind haben.
  8. Auch uneheliche Kinder sind verpflichtet, ihre infolge Alters oder aus anderen Gründen erwerbsunfähig bzw. invalid gewordenen Eltern zu alimentieren.
  9. Das Existenzminimum darf durch Alimentenzahlen nicht beeinträchtigt werden. Das mittelalterliche – nur in Oesterreich bestehende – Gesetz, wonach Männer wegen Geldschulden (Alimenten) nicht nur gepfändet, sondern auch mit Freiheitsstrafen belegt werden können, ist aufzuheben.
  10. Bekämpfung aller Auswüchse der Frauenemanzipation.“

Um dem Gespenst des Matriarchats entgegenzuwirken, forderten die Männerbündler außerdem zum Beispiel Junggesellenheime, in denen ledige junge Männer zur Unabhängigkeit von der Frau erzogen werden sollten. Männer sollten ohne weiblichen Einfluss leben können (8), was zu ihrem Bedauern bedeuten würde, dass sie auch selbstständig kochen und putzen müssten. In sogenannten Eheschulen sollten ledige Männer vor den Pflichten, vor allem aber vor den Gefahren der Ehe gewarnt werden. (9) Und wenn der Mann bereits in die „Ehefalle“ geraten sei, sollte er zu einer verlustfreien, selbstinitiierten Scheidung beraten werden. Die Männerbündler befürchteten finanzielle Verluste durch eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie durch ihre Ehefrauen, Strafen bei Verweigerung der Alimente oder Verdrängung aus ihren Jobs durch weniger kompetente Frauen. (10) Außerdem wurde gefordert, Frauen strukturelle Einflussmöglichkeiten, wie in Schwurgerichten, zu entziehen. (11)

Der 1. internationale Kongress für Männerrechte (1929)

In den historischen Zeitungen lässt sich eine Medienkampagne nachvollziehen, die den Wiener Männerbund größer erscheinen lässt, als er gewesen ist. So lässt sich insbesondere die Internationalität des Kongresses nicht belegen, bzw. der Kongress wurde z.B. in den USA nicht ernst genommen. Trotzdem verteilte Höberth fleißig Einladungen und Pressemitteilungen ins In- und Ausland für den Internationalen Männerkongress, der vom 25. September bis 1. Oktober 1929 stattfinden sollte. Ein Vierteljahr zuvor fand der Kongress der heute noch aktiven International Alliance of Women in Berlin statt. (12)

Einladung an Charlie Chaplin

Um ihre Anliegen auch einer breiten Öffentlichkeit schmackhaft zu machen, fixierten sich die Wiener Männerrechtler auf jeden öffentlich verhandelten Fall vermeintlich ungerecht behandelter Herren. So auch im Februar 1927, als Justitia eine „Sympathiekundgebung“ für den Schauspieler Charlie Chaplin abhielt. (13) Dieser befand sich im Scheidungsprozess von seiner zweiten Frau Lita Grey. Als die beiden 1924 heiraten, war Chaplin bereits 35 Jahre alt – Grey hingegen gerade einmal 16 und zudem schwanger. Mit der Eheschließung verhinderte Chaplin, wegen einer sexuellen Beziehung mit einer Minderjährigen belangt zu werden. Der Scheidungsprozess fand international mediale Aufmerksamkeit. Die Chaplin-Sympathisanten warfen Grey dabei vor, Chaplin nur wegen seines Vermögens geheiratet zu haben.

In ihren in Zeitungen veröffentlichten Versammlungsberichten behauptete Justitia, in regem Briefwechsel mit dem Schauspieler zu stehen. In einem dieser Briefe (14) forderten sie ihn dazu auf, einen Ableger ihres Männerbundes in den USA zu gründen. Auf ihrem Kongress solle Charlie Chaplin „[…] ausführlich über die Sklavenherrschaft, in der die amerikanischen Frauen ihre Männer halten, berichten“. (15) Allzu groß war die Solidarität mit den US-Amerikanern jedoch nicht, denn die Bundkollegen waren davon überzeugt, dass diese es längst nicht so schwer hätten wie die Österreicher. Da es in den USA an Frauen mangele, seien die Frauen überschätzt worden. Dies hätte dazu geführt, dass die Frauen übermütig geworden seien. Keinesfalls sei der US-amerikanische Zustand mit den fürchterlichen Missständen der Männer in Österreich zu vergleichen, die hingegen deutlich in der Unterzahl seien. Aber mit Chaplin habe man einen prominenten Verbündeten gefunden.

Aushang zum 1. Internationalen Kongress für Männerrechte 1929, aus: Revue des Monats, 4.1929/1930, H4, S. 389, Abb. via www.arthistoricum.net

Faktencheck

Die Zeitungen in Österreich und Deutschland wurden geflutet von gleich lautenden Meldungen: Aequitas hätte zu diesem Zeitpunkt eine Mitgliedergröße von 32.000 (16), der Internationale Kongress erwarte allein aus Großbritannien 1.600 Mitglieder. (17) Beides zweifeln die Historikerin Elisabeth Malleier und Journalistin Kerstin Christin Wrussnig an, denn der Verein konnte sich nur knapp über Wasser halten und musste letztlich wegen finanzieller Probleme aufgelöst werden. Es lässt sich nicht nachweisen, ob der Kongress überhaupt durchgeführt wurde, denn die Presse war sich auch darüber uneinig. So berichteten beispielsweise die Siegener Zeitung am 30. September und die Lengericher Zeitung am 3. Oktober (18), dass der Kongress abgesagt worden sei. Als Grund wurde angegeben, dass sich im Ausland Gerüchte über Unruhen in Wien verbreitet hätten, weswegen die Besucher fernblieben. (19) Im Düsseldorfer „Der Mittag“ hingegen wurde am gleichen Tag gemeldet, dass sich 5.000 Männer in Wien beraten hätten. (20) Diese Information stammt allerdings vermutlich von einem Plakat, das lediglich das Kongressprogramm und seine Erwartungen ankündigte. (21)

Im März 1931 war Charlie Chaplin tatsächlich in Wien – jedoch nur zum Tango tanzen. Von einer Begegnung mit den Männerrechtlern in der Tagespresse kein Wort. Ob es den Briefwechsel mit Chaplin tatsächlich gab, konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Die Weltvereinigung der Männerrechte hat bald an Substanz verloren, dass sie nur 4 Monate später aufgelöst wurde. (22) Kornblüh verzog sich 1934 nach Italien, die Männerbünde wurden bald darauf aufgelöst (Justitia 1937, Aeqiutas 1938) und Höberth starb 1938.

Ende in Sicht?

Doch leider starb damit der Antifeminismus nicht aus, sondern schritt voran. Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurden viele Frauenrechte zugunsten eines Mutterkults wieder rückgängig gemacht und von den aufstrebenden Austrofaschisten und ihren zahlreichen Anhänger*innen begrüßt: Frauen durften zwar wählen, aber nicht gewählt werden. Ihnen wurden Berufsverbote und Erwerbseinschränkungen auferlegt und akademische Zugänge erschwert. Die emanzipatorischen Frauenverbände und -vereine wurden gleichgeschaltet und auf Regierungslinie gebracht.


Über die Autorin

Angelika Gwóźdź promoviert in Kunstgeschichte zu den Netzwerken von Videokunst und Punk an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin recherchiert sie für das Zeitungsportal zeit.punktNRW zu historischen Zeitungen aus dem heutigen Gebiet Nordrhein-Westfalens und begegnet dabei regelmäßig Fragestellungen, die kunst- und kulturhistorische Themen berühren.

Quellen

Literatur und Quellen

  1. https://lieselle.asta-bochum.de/blog/
  2. Männerrechtler Sigurd Höberth, zitiert nach „Weltkongress gegen schlechte Frauen! Zurück zum Männerrecht!“, in: Ohligser Anzeiger, 24.9.1929 https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/zoom/9358637?query=%22Männer%20aller%20länder%22!
  3. Susanne Weigl: Factsheet 150 Jahre Frauenrechte in Österreich, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, o.J., hrsg. v. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. https://www.ahs-aktuell.at/wp-content/uploads/2019/03/Factsheet_150-Jahre-Frauenrechte.pdf
  4. Siehe dazu Tobias Kaiser: „Stimmen gegen das Wahlrecht – der ‚Deutsche Bund zur Bekämpfung der Frauenemanzipation‘ und andere GegnerInnen“, in: bpd.de, 12.11.2018 https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/frauenwahlrecht/278830/stimmen-gegen-das-wahlrecht-der-deutsche-bund-zur-bekaempfung-der-frauenemanzipation-und-andere-gegnerinnen/
  5. „Die Wiener Männer in Kampfstellung gegen die Frauen“, in: Lengericher Zeitung, 19.3.1926 https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/15123235?query=%22Männerrechtler%22!
  6. 1901 entdeckte der Wiener Arzt Karl Landsteiner das Blutgruppensystem AB0 und erhielt 30 Jahre später den Nobelpreis. Durch seine Entdeckung konnte das Risiko von Bluttransfusionen verringert werden – und in Kombination mit Felix Bernsteins Entdeckung des Erbgangs der Blutarten schließlich Vaterschaften ausgeschlossen werden. In Wien wurde die Blutuntersuchung zum Ausschluss einer Vaterschaft 1931 vor dem Gericht zugelassen – selbst wenn zuvor die Vaterschaft bereits anerkannt wurde. Erst 1990 konnte mithilfe der DNS-Analyse ein positiver Vaterschaftsnachweis erbracht werden.
  7. Handzettel des Männerbundes, zitiert nach Helene Granitsch, „Kerls wehrt euch“ – gegen die Frau. Aus dem Weltbund für Männerrechte, in: Duisburger General-Anzeiger, 26.11.1929 https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/zoom/7552644?query=%22Männerrechtler%22
  8. „Die organisierten Junggesellen“, in: Linden-Dahlhauser Tageblatt, 7.5.1926 https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/16387265
  9. Ebd.
  10. „Männeremanzipation in Österreich“, in: Essener Anzeiger, 2.4.1926 https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/zoom/12615680
  11. Jos. Ko.: „Kerls, wehrt euch“!, in: Neuigkeits-Welt-Blatt, 24.9.1929 https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nwb&datum=19290924&seite=8&zoom=33
  12. https://en.wikipedia.org/wiki/11th_Conference_of_the_International_Woman_Suffrage_Alliance und The International Women Suffrage News, Centenary Edition, 2004 https://womenalliance.org/wp-content/uploads/2018/10/IAW-Centenary-Edition-1904-2004-webversion.pdf
  13. Grazer Tagblatt, 15.2.1927 https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=gtb&datum=19270215&query=%22Charlie+Chaplin+Männerrechte%22~17&ref=anno-search&seite=14
  14. Eugen Gömöri: Die Offensive der österreichischen Männerrechtler, in: Der Mittag, 24.4.1927 https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/zoom/23576873?query=%22Männerrechtler%22 und „Der Bund der schutzlosen Männer“, in: Duisburger General-Anzeiger, 26.7.1928 https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/zoom/7516860?query=%22Männerrechtler%22
  15. „Chaplin und die Männerrechte“, in: Linden-Dahlhauser Tageblatt, 21.5.1928 https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/16267957?query=%22Männerrechtler%22
  16. „Forderungen der ‚geknechteten‘ Männer. Interview unseres C.-H.-Mitarbeiters mit dem Präsidenten des ‚Weltbundes für Männerrechte‘, Sigurd Höberth“, in: Merseburger Korrespondent, 27.11.1929 https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/newspaper/item/LQAWFIFIVF7F7JDI4I6S7HWC3UUGXL3E?query=%22geschiedene+Frauen%2C+die+erwerbsfähig+sind%22&issuepage=6
  17. „Männliche Suffragetten aus Amerika und England“, in: Bochumer Zeitung, 24.9.1929 https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/23627598?query=%22Männerrechtler%22
  18. „Die Männerrechtler und die Österreichische Politik“, in: Lengericher Zeitung, 3.10.1929 https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/15130537?query=%22Männerrechtler%22
  19. https://de.wikipedia.org/wiki/Aufmarsch_der_Heimwehr_und_des_Schutzbundes_in_Wiener_Neustadt_1928
  20. Der Mittag, vom 30.9.1929 https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/zoom/23653760?query=%22Männerrechtler%22
  21. Helene Granitsch: „Kerls wehrt euch“ – gegen die Frau, in: Aus dem Reich der Frau, Beilage vom Allgemeiner Anzeiger für Dorsten, Herrlichkeit Lembeck, Marl-Hüls und Bocholt, 1.12.1929 https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/12806565?query=%22Bund%20für%20Männerrechte%22!
  22. „Pleite der Männerrechtler“, in: Bochumer Tageblatt, 23.7.1931 https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/16279748?query=%22Männerrechtler%22